TD IHK Bundestag beschließt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Bundestag beschließt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Bundestag beschließt Änderungen im Infektionsschutzgesetz

18.11.2021

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, einem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Daraus ergeben sich u.a. folgende (Neu)Regelungen:

Die Corona-Notlage, auf der die  bisherigen Maßnahmen beruhen, läuft am 25. November 2021 aus

Es tritt stattdessen ein Maßnahmenkatalog in Kraft,  den die Parlamente der Bundesländer per Beschluss individuell in Kraft setzen können

Generell ist damit folgendes nicht mehr möglich: Ausgangssperren, pauschale und flächendeckende Kita- und Schulschließungen, das Verbot, Sport zu treiben, das Verbot von Demonstrationen oder religiösen Veranstaltungen, flächendeckende Schließungen von Betrieben, Gastronomie, Hotellerie.

Möglich bleibt aber: Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum, Masken- und Testpflicht, 3G und 2G-Zugangsregelungen Beschränkung von Personenzahlen und Auflagen bei Veranstaltungen, Märkten, Versammlungen, in Betrieben und Einrichtungen, der Gastronomie oder Hotellerie, Betriebsschließungen im Einzelfall, Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen – also beispielsweise auch Diskotheken und Clubs, Verbot von Sportveranstaltungen.

Die Schwellenwerte für die Anwendung des Katalogs bestimmen die Bundesländer selbst.

Bundesweit gilt am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr die 3G-Regelung. Bundesweit außerdem Home-Office-Pflicht dort, wo es möglich ist.

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. November 2021 zugestimmt.

Das Gesetz soll zunächst bis zum 19. März 2022 gelten. 




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