TD IHK Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Am 22. Juni 2021 wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Hintergrund ist, dass in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört werden. Mit dem Gesetz sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Die Verantwortung für menschen- und umweltachtendes Verhalten soll nicht außerhalb der eigenen vier Wände aufhören, sondern sich auch auf die Lieferkette erstrecken.
Näheres finden Sie in unserem Informationsblatt




News