TD IHK In Kooperation mit Steuerexpertin Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar fand am 27. April 2022 das Online-Seminar „Besteuerung im inflationären Umfeld und Schutzmöglichkeiten der Steuerzahler” statt.
In Kooperation mit Steuerexpertin Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar fand am 27. April 2022 das Online-Seminar „Besteuerung im inflationären Umfeld und Schutzmöglichkeiten der Steuerzahler” statt.
In Kooperation mit Steuerexpertin Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar fand am 27. April 2022 das Online-Seminar „Besteuerung im inflationären Umfeld und Schutzmöglichkeiten der Steuerzahler” statt.

In Kooperation mit Steuerexpertin Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar fand am 27. April 2022 das Online-Seminar „Besteuerung im inflationären Umfeld und Schutzmöglichkeiten der Steuerzahler” statt.

Inflation bezieht sich auf den kontinuierlichen und allgemeinen Anstieg der Preise von Waren und Dienstleistungen in der Wirtschaft. Zunächst mit der Pandemie und nun auch durch den Krieg gegen die Ukraine und viele weitere Faktoren, ist die Inflation wieder spürbar und allgegenwärtig. Die Inflationsrate in den OECD-Ländern erreichte erstmals seit 1991 durchschnittlich 7,2 %. In der Türkei liegt der Wert derzeit bei über 50.

Das inflationäre Umfeld der Türkei, den Inhalt der aktuellen Regelungen und die rechtlichen Möglichkeiten für Unternehmer hat für uns die Steuerexpertin Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar erleuchtet.

Sie sprach über globale Inflationszahlen laut dem Verbraucherpreisindex und den Verlauf der Inflation in der Türkei bis heute anhand von durchschnittlichen Verbraucherpreisen. Sie stellte fest, dass die Türkei sich in Anbetracht des Erzeugerpreisindexes von anderen Ländern unterscheidet. Außerdem erläutert sie, dass Rechts- und Wirtschaftssysteme nicht unter Berücksichtigung der Inflation, sondern des Nominalwertprinzips geschaffen wurden.

Neben der Definition und Hauptregeln der Inflationsanpassung, der Präferenz zur Aufwertung des Gesetzesgebers und befristeten Regeln zur Aufwertung wurden auch Aufwertungen im Rahmen der geltenden Regelungen und Inflationsanpassungen gegenübergestellt.

Abschließend betonte Frau Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar, dass die Inflationskorrektur zum 31.12.2021 hätte umgesetzt werden sollen, aber aufgrund der Beseitigung dieser Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung eine verfassungswidrige Situation im Rahmen des vorübergehenden Artikels 33 des Steuerverfahrensgesetzes vorliegt. Weiterhin führte sie aus, dass eine vollständige Berichtigung durch eine rückwirkende Anwendung ab 2022 verhindert sei. Daher lägen Verstöße gegen das sogenannte „Rückwärts Geh Verbot“ und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung mit der Finanzkraft vor.

Am Ende des Seminars wurden noch einige Fragen von den Teilnehmern beantwortet.

Wir bedanken uns bei Frau Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar für Ihre Expertise, bei der Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer für die Kooperation, sowie allen Teilnehmern für ihr Interesse an der Veranstaltung.


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