Am 4. März 2021 fand das Web-Seminar „Markenanmeldung in Deutschland und in der EU” mit Markenanwältin Melis Ersöz Koca aus dem Mitgliederkreis der TD-IHK statt.
Deutschland ist ein attraktives Land für türkische Investoren. Viele beschäftigen sich mit der Frage, wie sie ihre Marken in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union schützen können. Markenschutz in der Türkei bedeutet nicht, dass die Marke automatisch in Deutschland auch geschützt ist.
Wie werden Marken und Designmuster in Deutschland und in der EU registriert? Wie sind die Markenschutzverfahren und -fristen, wie hoch sind die Gebühren? Was muss man bei einer Anmeldung beachten und welche Hürden gibt es?
Zu all diesen Fragen bot Anwältin Koca den rund 35 Teilnehmern mit einer Präsentation und einer Frage-Antwort-Runde ausführliche Erläuterungen.
Die Teilnehmer erhielten Einblick in das Nizza- Klassifizierungssystem, die möglichen Gründe für die Ablehnung des Registrierungsantrags, das Markenanmeldungsverfahren und das Locarno-Klassifizierungssystem.
Präsentation (in türkischer Sprache) ist hier abrufbar