Abkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung
Abkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung

Das Deutsch-Türkische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, besser bekannt als „Doppelbesteuerungsabkommen“ aus dem Jahr 1985, wurde im Jahr 2011 einer Modernisierung unterzogen.

Hauptzweck des Abkommens ist es, für Steuergerechtigkeit zu sorgen, die internationalen Wirtschaftsbeziehungen durch Beseitigung von Doppelbesteuerung zu verbessern, Steuerhinterziehung zu verhindern und Rechtssicherheit zu schaffen.

In Kooperation mit unserem Mitglied, Prof. Dr. Funda Başaran Yavaşlar, möchten wir Sie über die Anwendung in der Praxis und die richtige Besteuerung von Unternehmensgewinnen informieren.

Das Web-Seminar findet am 01. April 2022 um 16:00 Uhr türkischer Zeit und 15:00 Uhr deutscher Zeit statt. Veranstaltungssprache ist türkisch.