Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Umsetzung in der Türkei
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Umsetzung in der Türkei

am 22. Juni 2021 wurde das Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, deutsche Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, ihrer globalen Verantwortung zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser gerecht zu werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und bringt eine Reihe von Neuregelungen für deutsche Unternehmen mit sich.  Klar ist aber auch, dass ausländische Lieferanten und Zulieferer deutscher Großunternehmen, unabhängig von ihrer eigenen Größe und ihrem Standort, mittelbar betroffen sind.

Wie sieht die Umsetzung für türkische Zulieferer knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes aus?

Darüber möchten wir Sie gemeinsam mit unserem Mitglied, Rechtsanwalt Dr. Mehmet Köksal, informieren und laden herzlich ein:

23. November 2023, 16:00-17:30 Uhr
Ort: TD-IHK, Leipziger Platz 14, 10117 Berlin
Veranstaltungssprache: TÜRKISCH

Bitte melden Sie sich an unter info@td-ihk.de

Möchten Sie hybrid teilnehmen? Dann registrieren Sie sich bitte hier:
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_f_YJA55BTsq6H1OIl2rfzw