Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde 2020 in Kraft gesetzt, um insbesondere dem Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Pflegebranche, den MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie im Handwerk entgegenzuwirken. Es sollte die Zuwanderung benötigter Fachkräfte steuern, erhöhen und das Ziel einer nachhaltigen Steigerung für die deutsche Wirtschaft verfolgen.

Im Jahr 2023 wurde das Gesetz überarbeitet, um Hindernisse weiter abzubauen. Mit der neuen Gesetzgebung werden bestehende Vorschriften für Hochschulabsolventen, wie der Blauen Karte, beibehalten und teilweise erweitert. Die Liste der Engpassberufe und der Personenkreis werden ebenfalls ausgeweitet.  Außerdem wird es u.a. möglich sein, mittels einer neuen Chance-Karte nach Arbeitsplätzen zu suchen.

Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und wird schrittweise ab November 2023 umgesetzt.

Was sind die konkreten Inhalte und wie sieht die Umsetzung aus?

Darüber informieren wir Sie in unserem hybriden Seminar „Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel und Dr. Martin Manzel von
"Dr. Yerlikaya-Manzel & Dr. Manzel, Fachanwaltskanzlei für Migrations- und Familienrecht" bieten Einblick in die Praxis und den Rahmen für (potenzielle) Arbeitgeber und Bewerber aus dem Ausland.

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

Hybrid-Seminar

Teilnahme vor Ort:          TD-IHK, Leipziger Platz 14, 10117 Berlin (Anmeldung: info@td-ihk.de)
Online-Teilnahme:           Zoom,
https://t1p.de/oxt4q 
Sprache:                        türkisch/deutsch