Visaregelung für Erdbebenopfer

Wir begrüßen es sehr, dass das Auswärtige Amt mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt hat. Wir danken für dieses Entgegenkommen, möchten aber noch auf weitergehende notwendige praktische Maßnahmen aufmerksam machen.

Aufgrund der aktuellen Situation in den Erdbebengebieten der Türkei, bitten wir als

Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer – Unternehmerverband e.V.

und im Verbund mit vielen weiteren türkischen Organisation und Einrichtungen die Bundesregierung, die nachfolgenden Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um den Menschen in der Türkei schnellstmöglich helfen zu können!

Konkret fordern wir von der Bundesregierung:

1.) Sofortige Aufstockung der Sachbearbeitung in den deutschen Auslandsvertretungen

o Visumstermine müssen schnell vergeben werden! Wir bitten daher darum, zumindest vorübergehend Mitarbeiterinnen aus anderen deutschen Auslandsvertretungen nach Ankara zu entsenden.

o Einbindung der Auslandsvertretungen anderer Schengen-Staaten in der Türkei, über welche die Menschen dann auch nach Deutschland einreisen können.

o Erstellung von Schengen-Visa durch die Zentrale des Auswärtigen Amts

2.) Termine „rund um die Uhr“ und landesweite Zuständigkeit

o Es muss eine Vergabe von Terminen „rund um die Uhr“ erfolgen. o Vorübergehende Zuständigkeit jeder deutschen Auslandsvertretung, unabhängig von der Meldeadresse in der Türkei

3.) Schnelle Entscheidungen und sofortige Visumserteilung im Termin!

4.) Verzicht auf das Passerfordernis bei geklärter Identität.

Viele Menschen haben ihre Reisepässe in den Trümmern ihrer Häuser zurücklassen müssen. Gerade in diesen Fällen sollte von dem Erfordernis eines Reisepasses abgesehen werden, sofern die Identität einer Person geklärt werden kann!

5.) Verwandte „1. und 2. Grades“

Schengen-Besuchsvisa müssen für Familienangehörige 2. Grades und deren Kinder sowie Ehegatten erteilt werden können. Es nützt nichts, wenn man die Schwester einladen kann, die Kinder und der Mann der Schwester aber nicht mitdürfen.

6.) Wohlwollende Ermessensausübung der Behörden im Übrigen

7.) Familiennachzug auch außerhalb der Kernfamilie ermöglichen!

Viele in Deutschland lebenden türkeistämmige Menschen sind mit dem Problem konfrontiert, dass ihre Eltern, Geschwister oder Neffen alles verloren haben. Sie haben daher das Bedürfnis, ihren nahen Angehörigen zu helfen und diese nicht nur vorübergehend – für 90 Tage - nach Deutschland zu holen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in der Türkei sollten Menschen, auch außerhalb der Kernfamilie, längerfristig nach Deutschland kommen dürfen und bei ihren hier lebenden Verwandten unterkommen können. Die Ausmaße der Katastrophe sind so verheerend, dass eine 90-tägige Unterkunft der Situation nicht in jedem Fall gerecht werden kann.

8.) Verzicht auf Deutschkenntnisse von Ehegatten und Kindern beim Familiennachzug

In vielen Konstellationen sind Deutschkenntnisse eine wesentliche Voraussetzung des Familiennachzugs; so werden von Ehegatten häufig „A1“ - Sprachzertifikate verlangt und von nachziehenden Kindern über 16 Jahre sogar Deutschkenntnisse auf dem Niveau „C1“.

Diese Voraussetzungen können aktuell kaum erbracht werden. Es muss hier vorübergehend gelten: Humanität vor Sprach-Integration!