TD IHK Das Online-Seminar „Türkisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, KVKK“ wurde in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Koca & Ersöz durchgeführt.
Das Online-Seminar „Türkisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, KVKK“ wurde in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Koca & Ersöz durchgeführt.
Das Online-Seminar „Türkisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, KVKK“ wurde in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Koca & Ersöz durchgeführt.

Am 24.03.2022 fand in Zusammenarbeit mit der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer (TD-IHK) und der Rechtsanwaltskanzlei Koca & Ersöz ein Online-Seminar zum Thema „Türkisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, KVKK“ statt.

Das Webinar wurde durch stellvertretende Geschäftsführerin der TD-IHK, Nalan Yetim, moderiert.

Auf der Tagesordnung standen die Definition von personenbezogenen Daten, Verarbeitung personenbezogener Daten, Pflichten der Datenverantwortlichen, Compliance-Management und aktuelle Beispielsentscheidungen sowie Geldbußen im Rahmen des Datenschutzgesetzes.

Die Rechtsanwälte erklärten, dass sich personenbezogene Daten auf alle Arten von Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und sprachen auch über die allgemeinen Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Hauptprinzipien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Einhaltung der Gesetze, Richtigkeit und Aktualität der Daten, Verarbeitung der Daten für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke auf Basis von aktuellen Rechtsgrundlagen, sowie die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen und Durchführung erforderlicher Maßnahmen hierzu.

Es wurden außerdem die für 2022 vorgesehenen Bußgeldbeträge erwähnt und bekanntgegeben. So können die Strafen bis zu 2.678.863 TL betragen, falls Pflichten nicht eingehalten werden. Die Anwälte machten darauf aufmerksam, wie Projekte in Harmonisierung mit EU-Vorgaben gesteuert werden sollten, und sprachen in diesem Zusammenhang auch über einige Fehler und falsche Vorgehensweisen in den Projekten. Sie betonten auch, dass die Registrierung bei VERBIS nicht bedeutet, dass der Datenverantwortliche automatisch die KVKK einhält.

Als Beispiel für eine Datenschutzverletzung und Versagen von Compliance-Management, nahmen die Referenten den Fall der Firma „Yemek Sepeti“ ins Visier, bei welchem der externe Zugriff auf 28,2 GB an Daten erst nach 8 Tagen vom Datenverantwortlichen bemerkt worden ist.

Bei dem Online-Seminar wurden auch Vorgehensweisen und Projektschritte erläutert und abschließend die individuellen Fragen der Teilnehmer beantwortet.

Wir danken unseren Referenten und allen Teilnehmern für ihr Interesse an unserer Veranstaltung.


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