TD IHK In Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel und Rechtsanwalt Dr. Martin Manzel fand am 12. April 2022 das Online-Seminar „Status quo, 2 Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz” statt.
In Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel und Rechtsanwalt Dr. Martin Manzel fand am 12. April 2022 das Online-Seminar „Status quo, 2 Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz” statt.
In Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel und Rechtsanwalt Dr. Martin Manzel fand am 12. April 2022 das Online-Seminar „Status quo, 2 Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz” statt.

In Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel und Rechtsanwalt Dr. Martin Manzel aus dem Mitgliederkreis der TD-IHK fand am 12. April 2022 das Online-Seminar „Status quo, 2 Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz” statt.

Im März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft, das zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland beitragen soll. Auch die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörden haben durch das Gesetz neue Aufgaben erhalten. So sind die gesetzlichen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten in vielen Bereichen vereinfacht worden. Mit der Pandemie und den begleitenden Maßnahmen geriet die Anwendung jedoch ins Stocken.

Über den aktuellen Status quo, das Procedere und unter welchen Bedingungen Arbeitgeber, denen Fachkräfte fehlen und potenzielle Arbeitnehmer aus dem Nicht-EU-Ausland profitieren können, informierten unsere Experten RAin Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel und RA Dr. Martin Manzel im Online-Seminar.

Nach Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung benötigt Deutschland jährlich ein Plus von 400.000 Fachkräften. Laut einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft, könnten bis zum Jahr 2030 rund fünf Millionen Fachkräfte fehlen.

Um dem entgegenzukommen, wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Nach zwei Jahren, so Dr. Manzel, ist das Ergebnis aber ernüchternd. Das FEG hat zwar Erleichterungen gebracht, aber es besteht weiterhin Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers.

Das FEG definiert Fachkräfte als Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung. Es wird außerdem auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation verzichtet und die Begrenzung auf Mangelberufe fällt auch weg. Über die Datenbank Anabin kann in Erfahrung gebracht werden, welche Qualifikationen anerkannt werden. Sie stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

In der Praxis werden jedoch hohe Anforderungen an die Anträge gestellt, so dass nur ein Bruchteil der Anträge zur Prüfung angenommen werden und auch diese nicht notwendigerweise anerkannt werden.

Lange Anerkennungsprozesse führen wiederum dazu, dass nötige Fachkräfte zurückgehalten werden. Bei dringend benötigtem Pflegepersonal dauern die Prozesse bis zu 1 ½ Jahre.

Angebotene beschleunigte Verfahren seitens der Behörden laufen aufgrund der Personalengpässe ins Leere, so dass keine merkbaren Unterschiede zu den normalen Verfahren entstehen. Aktuelle Krisen, wie Corona oder der Krieg gegen die Ukraine, führen ebenfalls zu personellen oder zeitlichen Engpässen.

Im Gesamtergebnis lässt sich festhalten, dass das FEG nach derzeitigem Stand und der Praxis, seinen Sinn und Zweck nicht erfüllt und es weiteren Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers und der umsetzenden Behörden gibt.

Abschließend stellte Dr. Yerlikaya-Manzel das Deutsch-Türkische Fachkräfteprojekt in Kooperation mit der Deutschen Management Akademie Niedersachsen (DMAN) und der Kulturuniversität Istanbul (IKÜ) vor.

Im Rahmen des Projektes werden Uni-Absolventen und Berufsausgebildete mit allgemeinen sowie spezifischen Kursen für das Berufsleben in Deutschland vorbereitet. Abgerundet wird die Vorbereitung auf das Berufs- und Privatleben in Deutschland noch mit Dienstleistungen der elemanya GmbH, einer Personal- und Unternehmensberatungsfirma, welche auf Initiative der Kulturuniversität Istanbul gegründet worden ist, sowie den Angeboten der Anwaltskanzlei Manzel-Yerlikaya, die auf Migrationsrecht und Fragen rund um Visaangelegenheiten spezialisiert ist. Hier besteht auch dank einer großen Medienkampagne in der Türkei großes Interesse seitens der türkischen Bevölkerung.

Wir bedanken uns bei Frau Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel und Herrn Dr. Martin Manzel sowie allen Teilnehmern für ihr Interesse an der Veranstaltung.


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